Schaffung der rechtlichen Grundlagen für einen digitalen Parlamentsbetrieb

Mit der Corona-Krise kam die Parlamentsarbeit zum Erliegen. Die Frühjahrssession wurde vorzeitig abgebrochen, und auch die Kommissionen durften auf Geheiss der Ratsbüros nicht mehr tagen. Es herrschte grosse Unsicherheit darüber, wie der Ratsbetrieb bei einer anhaltenden Krisenlage überhaupt noch aufrechterhalten werden könne. Die Verfassung hält ausdrücklich fest, dass die physische Präsenz der Parlamentarier zwingend ist und das Parlamentsgesetz, dass die Räte in Bern zusammenkommen müssen. Ein Gutachten der Universität Zürich kommt zwar zum Schluss, dass der Parlamentsbetrieb weitestgehend digital funktionieren könnte. Die technischen Anforderungen müssten dabei natürlich hoch sein, damit jeder Missbrauch, etwa unzulässige Stellvertretungen, ausgeschlossen werden können. Auch die Voraussetzung zur Durchführung müssten streng geregelt, unter Ausnahmebedingungen gestellt und bewilligungspflichtig sein (z.B. vom Ratsbüro genehmigt werden). Trotzdem fehlen heute einerseits die rechtlichen Voraussetzungen für einen digitalen Parlamentsbetrieb ohne physische Präsenz und andererseits fehlt die technische Umsetzung.

Die Situation offenbart eine Schwäche des jetzigen Systems, was dem Zeitgeist und den digitalen Möglichkeiten im 21. Jahrhundert nicht mehr entspricht: dass Tagung des Parlaments sowie die Ausübung des politischen Mandats überhaupt zwingend an die physische Anwesenheit geknüpft ist. Es ist Zeit, diese Bedingungen zu ändern. Damit könnten einerseits während einer Pandemie die demokratischen Prozesse aufrechterhalten werden (komplett digitale Parlamentssitzung) und andererseits könnte man die Benachteiligung von Mandatsträgern bei unvermeidbaren physischen Abwesenheiten wie bspw. durch längere Isolationspflicht, Krankheit, Unfall oder Elternurlaub beheben. Die digitale Teilnahme an Parlamentssitzungen kann dabei eine Lösung darstellen. Via Live-Stream können abwesende, aber aufnahme-, urteils- und beschlussfähige Parlamentsmitglieder dem Ratsbetrieb folgen und passwortgesichert abstimmen. Bei entsprechender technischer Lösung würde ihre Abstimmung direkt in das elektronische System des Rats einfliessen und in Echtzeit im Ratssaal angezeigt. Zu prüfen wäre auch, ob sie per Videoprojektion im Ratssaal Voten halten könnten.

Die Möglichkeit einer virtuellen Parlamentssitzung resp. der virtuellen Teilnahme an einer physisch durchgeführten Sitzung muss Heute juristisch und technisch aufgegleist werden, damit wir künftig dem Parlament die Möglichkeit bieten, wichtige Entscheidungen auch bei unvermeidbarer physischer Distanz zu treffen, weiter zu tagen sowie die Pflichten und Rechte eines Mandats nach Möglichkeit wahrzunehmen. Wenn die Digitalisierung uns diese Möglichkeiten bietet, sollten wir sie auch nutzen.

Deshalb fordere ich, dass die rechtlichen Grundlagen für einen digitalen Parlamentsbetrieb resp. die digitale Teilnahme am physischen Betrieb geschaffen werden.

2 Gedanken zu „Schaffung der rechtlichen Grundlagen für einen digitalen Parlamentsbetrieb

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