“Stalker sollen in Basel ein Kontaktverbot bekommen”

Der Grosse Rat hat heute das kantonale Bedrohungsmanagement KBM im Polizeigesetz verankert und gleichzeitig in Umsetzung meiner Forderung auch die entsprechenden Bestimmungen zur Bekämpfung von Stalking geschaffen. Die Basler Zeitung hat heute darüber berichtet:

BaZ 19. Mai 2021: “Stalker sollen in Basel ein Kontaktverbot bekommen

20min hat bereit früher im Rahmen eines Artikels zu einen Stalking-Fall über meinen Vorstoss betreffend Einführung einer rechtlich geschützten Handhabung gegen Stalking in Basel-Stadt berichtet:

“Mitten in der Nacht starrte er in meine Wohnung”

Stalking bezeichnet das willentliche und wiederholte Nachstellen und Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Integrität dadurch bedroht oder geschädigt werden kann. Es umfasst Taten unterschiedlicher Schwere, vom aufdringlichen Werben um Aufmerksamkeit bis hin zu dauer-haftem Psychoterror. In einzelnen Fällen ist Stalking auch ein Vorbote späterer schwerer Gewalttaten.Opfer von Stalking sind in der weit überwiegenden Zahl der Fälle Frauen. Ineiner repräsentativen Studie der Europäischen Union gaben 18% der befragten Frauen an, schon einmal Opfer von Stalking geworden zu sein. Bei 21% der Opfer dauerte das Stalking mehr als zwei Jahre. Viele der Opfer tragen schwere seelische Schäden davon (Quelle: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, Informationsblatt 7: Stalking: bedroht, belästigt, verfolgt).Der Rechtsschutz gegen Stalking ist heute anerkanntermassen ungenügend. Die Instrumente des Zivilgesetzbuchs werden wenig genutzt, denn sie haben sich als nicht zielführend für die Betroffenen erwiesen. Die Betroffenen müssen beim Gericht einen Antrag stellen, wobei sie die Beweislast tragen. Auch müssen die Opfer meist eine relativ lange Verfahrensdauer in Kauf nehmen, ein sofortiger Schutz ist nicht gewährleistet. Zudem muss damit gerechnet werden, dass man im Verfahren mit dem Täter oder der Täterin konfrontiert wird. Eine Reihe von parlamentarischen Vorstössen hat in letzter Zeit griffigere Mittel gegen häusliche Gewalt im Polizeirecht gefordert. Das JSD hat in seinem Bericht über Schutzmassnahmen im Bereich der Häuslichen Gewalt vom Mai 2017 Handlungsbedarf erkannt. Diese Bemühungen zielen aber nur auf die Bekämpfung von Gewalt in bestehenden oder aufgelösten familiären oder partnerschaftlichen Beziehungen. Zu einem beträchtlichen Teil findet Stalking aber ausserhalb dieses Bereichs statt: Täter und Opfer kennen sich oft nur flüchtig oder gar nicht. Es gibt keinen vernünftigen Grund, diesen Opfern nicht denselben Schutz vor den Tätern zu gewähren wie im Falle von Häuslicher Gewalt. Im Dezember 2017 veröffentlichten Bericht “Stalking bekämpfen“ des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Feri 14.4204 vom 11. Dezember 2014 wird empfohlen, vorhandene Ansätze zur Prävention und zur Beendigung von Stalking, zur Verbesserung des Schutzes der Opfer und zur Inverantwortungnahme von Stalkenden weiter zu entwickeln. Die in Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt etablierten Massnahmen und Kooperationsstrukturen können ohne grossen Aufwand auf die Bekämpfung von Stalking ausgeweitet bzw. von Anfang an umfassend angegangen werden. Zu den Empfehlungen des Berichts gehört, dass polizeiliche Massnahmen in den kantonalen Polizeigesetzen auf Stalking ausgeweitet werden. Ebenfalls empfohlen wird eine Ausweitung des Präventionsauftrags der Polizei, um einen nachhaltigen Opferschutz zu ermöglichen und Stalkende in die Verantwortung zu nehmen (Bedrohungsmanagement).

Ich habe deshalb eine Änderung des kantonalen Polizeigesetzes beantragt , mit welcher der wirksame und rasche Schutz von Opfern von Stalking in- und ausserhalb des persönlichen Nahbereichs gewährleistet wird. Es sollten polizeiliche Massnahmen vorgesehen werden, die im Falle des mehrfachen Belästigens, Auflauerns, Nachstellens oder wiederholter unerwünschter Kontaktaufnahme greifen können. Als Massnahmen kommen insbesondere Rayonverbot, Kontaktverbot und Wegweisung in Betracht. Diese Massnahmen sollen durch die Polizei auf Ersuchen hin umgehend und für eine angemessene Dauer ausgesprochen und auf Gesuch hin durch das Gericht verlängert werden können. Durch eine Ausweitung des Präventionsauftrags der Polizei soll zudem die Grundlage für ein kantonales Bedrohungsmanagement geschaffen werden, so dass eine frühzeitige Intervention zum Schutz der Opfer möglich ist.

Der Grosse Rat hat nun heute am 19. Mai 2021 das kantonale Bedrohungsmanagement inklusive die Bestimmungen zur Bekämpfung von Stalking im Polizeigesetz verankert. Ein toller Erfolg für mich und die Grünliberalen, über den wir uns freuen.

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