“Mobility Pricing” auf der Zielgeraden…

Die Mobilität in der Schweiz wächst. Modellrechnungen zufolge wird die Verkehrsleistung auf Strasse und Schiene bis 2030 um rund einen Viertel zunehmen. Da Ausbauten teuer sind, ist es ergänzend dazu sinnvoll zu prüfen, wie die bestehende Infrastruktur besser genutzt werden kann.

Der Kerngedanke von «Mobility Pricing» ist mehr Kostenwahrheit im Verkehr durch die Anwendung marktwirtschaftlicher Preismechanismen. Konkret bedeutet dies: einen höheren Grad an Benutzerfinanzierung, eine Preisdifferenzierung nach Zeiten und Strecken sowie Investitionsentscheide, die auf Kosten-Nutzen-Erwägungen basieren. Durch diese Mechanismen liessen sich die Verkehrsnachfrage drosseln, Verkehrsspitzen glätten, die Kapazität vorhandener Infrastruktur besser nutzen und knappe Steuermittel in Infrastrukturprojekte mit dem grössten Nutzen lenken.

Mobilität ist ein wichtiges Element unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Jedoch werden die dadurch verursachten Kosten nur ungenügend durch die Verursachenden getragen. Mobilität ist deshalb heute zu einem viel zu tiefen Preis verfügbar, wird entsprechend im Übermass nachgefragt und wächst in der Schweiz seit Jahren ungebremst.

Richtige Anreize und Kostenwahrheit, um Ziele zu erreichen

Um den Bedarf an Mobilität nachhaltig zu senken, sollten wir Wohnen, Freizeit, Konsum und Arbeit möglichst nahe zusammenbringen. Dafür müssen die Kosten der Mobilität von den Verursachenden getragen und Anreize für Sparsamkeit und verantwortungsvolles Handeln gesetzt werden. Ein umfassendes Mobility-Pricing ist deshalb ein zentrales Element der Grünliberalen in der Verkehrspolitik. Dieses soll fiskal- und staatsquotenneutral umgesetzt werden, also insgesamt ohne zusätzliche Belastung für die Bevölkerung. Neben dem öffentlichen Verkehr können in Bezug auf die Reduktion von Lärm und Umweltemissionen auch neue umweltfreundliche Technologien, wie beispielsweise die erneuerbare Elektromobilität, eine Schlüsselrolle übernehmen. Weiter können Home-Office-Lösungen und die vermehrte Nutzung moderner Kommunikationsmittel einen wichtigen Beitrag zur Reduktion des Arbeitsverkehrs leisten. Beim Flugverkehr sind grosse und international koordinierte Schritte zur Herstellung der Kostenwahrheit zwingend. Die Schweiz soll sich dafür einsetzen, dass der Flugverkehr gleich wie die anderen Verkehrsträger behandelt wird, insbesondere im Bereich der Steuerbelastung.

Auch der Bundesrat hat Mobility Pricing als Chance gesehen und eine Wirkungsanalyse in Auftrag gegeben. Die Analyse hat gezeigt, dass Mobility Pricing einen wesentlichen Beitrag zum Glätten von Verkehrsspitzen in stark belasteten Agglomerationen leisten kann. Gemäss dem Hauptszenario kann die Verkehrsmenge im motorisierten Individualverkehr (MIV) in den Spitzenstunden um 9% bis 12% reduziert werden, im öffentlichen Verkehr (ÖV) um 5% bis 9%. Insgesamt resultiert damit eine deutlich spürbare Verringerung der überlasteten Strecken. Das Ziel von Mobility Pricing gemäss den Grundsätzen des Konzeptberichts 2016 – verkehrsträgerübergreifend Verkehrsspitzen zu glätten – kann somit erreicht werden. Die Abklärungen haben weiter gezeigt, dass die für Mobility Pricing erforderlichen Technologien vorhanden sind. Der Datenschutz kann gewährleistet werden, indem in einem künftigen Mobility Pricing-Gesetz die spezifischen Datenschutzanforderungen explizit und konkret definiert werden. Der Bundesrat hat demnach das UVEK und das EFD beauftragt, in einer folgenden Etappe ein Konzept zur Sicherung der langfristigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu erarbeiten. Bestehende Steuern und Abgaben sollen dabei durch eine leistungsabhängige Abgabe abgelöst werden. Zudem sollten die rechtlichen Grundlagen für Pilotversuche von Mobility Pricing geschaffen werden, damit Kantone und Gemeinden, die dies wollen, entsprechende Projekte durchführen können. Der Bundesrat hat danach das UVEK beauftragt, Kantone sowie Städte und Gemeinden zu suchen, die Pilotversuche mit Mobility Pricing durchführen möchten.

Vorstoss der Grünliberalen in Basel-Stadt

In Basel-Stadt haben die Grünliberalen den Regierungsrat mit einem Vorstoss gebeten zu prüfen, ob dieser bereit ist, in Basel-Stadt einen solchen Pilotversuch mit Mobility Pricing durchzuführen und sich dementsprechend beim Bundesrat resp. beim UVEK dafür einzusetzen. Da das UVEK die teilnehmenden Kantone und Städte bis Mitte 2020 festlegen will, baten wir um um eine rasche Bearbeitung des Vorstosses. Der Kanton Basel-Stadt hat sein Interesse dann auch tatsächlich beim Bund gemeldet und gebeten, die Projektskizzen und Ideen im Hinblick auf eine allfällige weitere Vertiefung im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu präzisieren.

Hier geht es zum Vorstoss:

http://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100391/000000391511.pdf?t=161235619820210203134318

Bundesrat schickt bereits Gesetz für die Pilotprojekte zu Mobility-Pricing in die Vernehmlassung

Um solche Pilotversuche zu ermöglichen, hat er zudem das UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage vorzubereiten, die die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Pilotversuchenschafft. Heute nun geht das Gesetz für Pilotprojekte zu Mobility-Pricing bereits in die Vernehmlassung, wie einer Medienmitteilung des Bundes zu entnehmen ist:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-82204.html

Kantone und Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, Pilotprojekte durchzuführen. Das auf zehn Jahre befristete Bundesgesetz soll es erlauben, neuartige Preissysteme zur Beeinflussung der Verkehrsnachfrage und des Mobilitätsverhaltens zu erproben, sowohl im motorisierten Individualverkehr als auch im öffentlichen Verkehr. Mit dem Gesetz soll zudem die Grundlage geschaffen werden, damit der Bund Pilotprojekte finanziell unterstützen kann. Denn die Erkenntnisse daraus können gesamtschweizerisch von Interesse sein, etwa hinsichtlich der Akzeptanz von Mobility-Pricing in der Bevölkerung.

Verantwortung bei Kantonen, Gemeinden oder Organisationen

Das Gesetz unterscheidet zwischen Pilotprojekten, bei denen für die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer der betreffenden Region eine Abgabepflicht besteht, und Projekten, an denen sie freiwillig teilnehmen können. Die Umsetzung der Pilotprojekte mit Abgabepflicht obliegt den Kantonen oder Gemeinden. Sie müssen vom Kanton bewilligt werden, auf dessen Gebiet das Projekt getestet wird. Der Kanton muss beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Genehmigung einholen. Projekte mit Freiwilligen können auch von interessierten Organisationen durchgeführt werden.

Verschiedene Regionen haben Interesse an der Durchführung eines Pilotprojekts bekundet. Das UVEK ist daran, die dazu eingereichten Projektideen mit den interessierten Kantonen, Gemeinden und Städten zu bereinigen und zu konkretisieren. Gestützt darauf werden als nächstes für einige dieser Projektskizzen Machbarkeitsstudien durchgeführt. Damit soll die Frage geklärt werden, welche der vorgeschlagenen Pilotprojekte realisiert werden können. Ich bin gespannt, ob Basel-Stadt dazugehören wird…

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