Es ist Zeit für ein Verbot von Konversionstherapien

Am 5. Dezember 22 entscheidet der Nationalrat über ein Verbot von Konversionstherapien bei Minderjährigen und/oder bei jungen Erwachsenen mit einer Strafnorm.

Konversionsbehandlungen zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person zu verändern oder zu unterdrücken. Es ist erwiesen, dass Homo- und Bisexualität ebenso wenig wie die Geschlechtsidentität durch therapeutische Eingriffe verändert werden können. Entsprechende Versuche haben keine Aussicht auf Erfolg, führen bei den Betroffenen jedoch zu hohem Leidensdruck. Konversionsbehandlungen vermitteln den Betroffenen ein Gefühl der Minderwertigkeit und können Ängste, Depressionen und Suizidgedanken auslösen und verstärken. Kinder Jugendliche und junge Erwachsene sind durch sie besonders gefährdet.

Verbote im Ausland

Mehrere Staaten wurden deshalb tätig und haben Konversionsbehandlungen bereits verboten oder planen entsprechende Gesetzesänderungen. So hat Deutschland letztes Jahr die Durchführung von Konversionsbehandlungen für strafbar erklärt. Auch in der Schweiz wurden über die Jahre verschiedentlich parlamentarische Vorstösse zu diesem Thema eingereicht. Der Bundesrat erklärte jedoch, ein Verbot sei mit der aktuellen Gesundheitsberufegesetzgebung nicht möglich. Die kantonale Aufsicht im Gesundheitswesen und die bestehenden Mittel des Kindesschutzrechts würden genügen.

Dabei werden viele Konversionsbehandlungen nicht von Gesundheitsfachpersonen durchgeführt, sondern von medizinischen Laien. Für diese gelten keine Berufspflichten, sie gehören keiner Standesgesellschaft an und sie verfügen über keine Bewilligung, die ihnen entzogen werden könnte. Auch die Mittel des Kindesschutzrechts greifen zumeist nicht, da Konversionsbehandlungen überwiegend im familiären oder religiösen Umfeld und unter grossem sozialen Druck stattfinden.

Keine Handhabe gegen pseudowissenschaftliche Therapien

Es gibt im geltenden Recht somit keine Handhabe gegen pseudowissenschaftliche Therapeutinnen und Therapeuten, selbsternannte Heilerinnen und Heiler oder konservative Geistliche, die ausserhalb des Rahmens der bewilligungspflichtigen Berufe Konversionsbehandlungen an Minderjährigen durchführen. Erst wenn ihre Übergriffe Straftatbestände wie Körperverletzung, Erpressung oder Nötigung erfüllen, kann gegen sie vorgegangen werden.

Die heutigen Rechtsgrundlagen genügen daher nicht, um Kinder und Jugendliche vor schädlichen Konversionsbehandlungen zu schützen, mit denen ihnen weisgemacht wird, sie seien krank, ihre Gefühle seien falsch und ein wichtiger Teil ihrer Persönlichkeit sei abstossend und widernatürlich.

Vorstoss gegen Konversionsbehandlungen

Aus diesen Gründen habe ich am 16. September 2021 eine Parlamentarische Initiative eingereicht und verlangt, dass das Strafgesetzbuch mit einem Tatbestand zu ergänzen sei, wonach sich strafbar macht, wer an einer minderjährigen Person eine Behandlung durchführt, die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität gerichtet ist.

Am 30. September 2021 reichten dann auch Sarah Wyss (SP) und Angelo Barrile (SP) ähnliche Vorstösse ein, die in ihren Forderungen jeweils weiter gingen als meiner. Barrile fordert das Verbot nicht nur für Minderjährige sondern darüber hinaus für junge Erwachsene bis 25 Jahren und Wyss sogar ein gänzliches schweizweites Verbot ohne Altersbeschränkung. Ich persönlich war der Ansicht, dass Erwachsene sich behandeln lassen können für oder gegen was auch immer sie wollen. Da habe ich eine liberale Haltung. Bei Minderjährigen gilt diese Prämisse jedoch nicht. Ich kann jedoch unterstützen, dass auch zwischen 18 und 25 Jahren eine gewisse erhöhte Schutzbedürftigkeit besteht, weshalb ich die Parlamentarische Initiative Barrile auch mitunterzeichnet habe.

Die drei Parlamentarischen Initiativen

  • 21.483 (Christ; «Verbot von Konversionsbehandlungen bei Minderjährigen»),
  •  21.496 (Barrile; «Verbot und Unterstrafestellung von Konversionsmassnahmen bei Minderjährigen und jungen Erwachsenen») und
  •  21.497 (Wyss; «Schweizweites Verbot und Unterstrafestellung von Konversionsmassnahmen»)

wurden in der Folge an der Sitzung der Rechtskommission des Nationalrats RK-N vom 24. Juni 2022 das erste Mal diskutiert, nachdem wir von dieser angehört wurden. Die RK-N hat daraufhin auch klaren Handlungsbedarf festgestellt. Angesichts der Komplexität des Beratungsgegenstands und verschiedener sich stellender Abgrenzungsfragen hat die Kommission jedoch beschlossen, sich im Rahmen ihrer nächsten Sitzung noch einmal mit den parlamentarischen Initiativen zu befassen und abzuklären, ob die Einreichung einer Kommissionmotion nicht allenfalls zielführender wäre.

RK-N will Kommissionsmotion

An der Sitzung vom 18. August 2022 nahm die RK-N die Beratung erneut auf. Sie stellte fest, dass mehrere Kantone bereits beschlossen haben, ihrerseits tätig zu werden. Die Kommission war deshalb der Ansicht, dass es eine schweizweit einheitliche Regelung brauche, um einen gesetzgeberischen Flickenteppich zu vermeiden. Zudem hätte eine Strafnorm den Vorteil, dass auch Personen sanktioniert werden könnten, die keinen Berufsregeln unterliegen. Die RK-N wollte jedoch lieber den Bundesrat beauftragen und schlug deshalb vor, anstelle der drei parlamentarischen Initiativen eine diesbezügliche Kommissionsmotion zu verabschieden. Der Bundesrat soll sich insbesondere an den Arbeiten im Ausland orientieren.

Eine Kommissionsminderheit beantragte jedoch die Ablehnung dieser Kommissionsmotion, da ihrer Ansicht nach zunächst der Bericht in Erfüllung des von Nationalrat Erich von Siebenthal eingereichten und vom Nationalrat in der Frühjahrssession angenommenen Postulats 21.4474 («Überprüfung der Verbreitung sogenannter Konversionstherapien in der Schweiz und der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung») abgewartet werden sollte. Dieser Bericht soll aufzeigen, wie verbreitet die Konversionstherapien in der Schweiz sind und welche Möglichkeiten das geltende Recht bietet.

Die RK-N hat aber dann deutlich mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsmotion 22.3889 beschlossen, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, die Rechtsgrundlagen für ein Verbot von Konversionsmassnahmen bei Minderjährigen und/oder bei jungen Erwachsenen zu schaffen. Sie ist der Ansicht, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht und dem Leiden der Personen, die solchen Massnahmen unterzogen werden, ein Ende gesetzt werden muss.

Sie begründet ihre Forderung wie folgt:

Konversionsmassnahmen – auch als sogenannte “Konversionstherapie” oder “Homo-Heilung” bekannt – haben zum Ziel, die homosexuelle Veranlagung eines Menschen in eine heterosexuelle “umzupolen” oder die Geschlechtsidentität von betroffenen Personen zu verändern. Diese Praxis folgt der Ansicht, dass Homosexualität und Transidentität “Krankheiten” seien und mit entsprechender “Behandlung” therapiert werden sollen. Solche Massnahmen können bei den Betroffenen nachweislich zu grossem Leiden, psychischen Schäden bis hin zu Suizidalität führen und haben keinen therapeutischen Nutzen. Deshalb verurteilen die ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbände solche Massnahmen klar und untersagen sie ihren Mitgliedern.

Doch Konversionshandlungen werden auch in der Schweiz von Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Coaches, Sexualberatenden und Seelsorger:innen durchgeführt. Ein explizites Verbot, das allen solche schädigenden Handlungen untersagt, verbunden mit strafrechtlichen Sanktionen und einem Berufsausübungsverbot hat eine abschreckend-präventive Wirkung, verhindert weiteren Schaden und deckt auch Fälle ab, in denen die Handelnden nicht einem Gesundheitsberuf oder einem Berufsverband angehören und daher nicht unter entsprechende berufsrechtliche Bestimmungen fallen.

In vielen Kantonen wie Zürich, Genf, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn, Schwyz und Waadt wurden parlamentarische Vorstösse für ein Verbot von Konversionsmassnahmen eingereicht. Um einen kantonalen Flickenteppich zu verhindern, ist eine national einheitliche Regelung notwendig.

Eine entsprechende Standesinitiative aus dem Kanton Basel-Stadt ist derzeit hängig. Malta, Deutschland, Frankreich und Griechenland kennen bereits nationale Verbote.

In Belgien, Irland, den Niederlanden, Polen, Portugal und in Spanien sind entsprechende Gesetzesentwürfe in Erarbeitung. Bei der Gesetzesausarbeitung kann sich der Bundesrat an den Erfahrungen und Regelungen in diesen Ländern orientieren.

Kommissionsmotion «Konversionsmassnahmen an LGBTQ-Personen verbieten und unter Strafe stellen»

Da meine Forderung aus der Parlamentarischen Initiative 21.483 von der Kommission vollständig aufgenommen wurde, habe ich in der Folge am 18. August 2022 meine Parlamentarische Initiative zugunsten der Kommissionsmotion zurückgezogen.

Der Bundesrat seinerseits lehnt die Motion ab. Er begründet das wie folgt:

Jegliche “Therapie”, welche die Veränderung der homosexuellen Orientierung zum Ziel hat, ist aus menschlicher, fachlicher und rechtlicher Sicht abzulehnen. Dies hat der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Motion 19.3840 Quadranti “Verbot der ‘Heilung’ homosexueller Jugendlicher” und auf die Interpellation 20.3870 Barrile “Die Schweiz ist ein Zufluchtsort für ‘Homo-Heiler'”, in denen es thematisch jeweils – anders als vorliegend – nur um Minderjährige gegangen ist, festgehalten. Er hat dabei auch den bestehenden rechtlichen Rahmen in Erinnerung gerufen und darauf hingewiesen, dass auch die Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf diesem Gebiet vertieft geprüft werden müsse. In der Zwischenzeit hat der Nationalrat das Postulat 21.4474 von Siebenthal “Überprüfung der Verbreitung sogenannter Konversionstherapien in der Schweiz und der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung” angenommen, in dessen Rahmen das Eidgenössische Departement des Innern gegenwärtig genau diese Fragen prüft.

Stellungnahme des Bundesrats zur Kommissionsotion

Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die Ergebnisse dieses Berichts abgewartet werden sollten, bevor entschieden wird, ob und – falls ja – welche Änderungen des Bundesrechts vorgenommen werden müssen.

Nationalrat entscheidet am 5. Dezember

Nun wird die Kommissionsmotion nächsten Montag, 5. Dezember 2022 im Nationalrat debattiert und entschieden. Ich bin zuversichtlich und hoffe, dass der Nationalrat die Motion und somit auch meine Forderung mit grossem Mehr befürwortet. Damit wäre eine erste wichtige Hürde genommen. Ich bin gespannt …


Ein Blick in die mediale Berichterstattung

Ein Gedanke zu „Es ist Zeit für ein Verbot von Konversionstherapien

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