Legalisierung der Eizellenspende in der Schweiz

Morgen Dienstag entscheidet der Ständerat als Zweitrat über meine Forderung (21.421), die Eizellenspende endlich auch in der Schweiz zu legalisieren. Hier die ganze Geschichte:

Die Spende von Samenzellen ist erlaubt und seit dem Inkrafttreten des ersten Fortpflanzungsmedizingesetzes im Jahre 2001 auch gesetzlich geregelt. Das Parlament hat im Rahmen der Zustimmung zur «Ehe für alle» auch den Zugriff zur Samenbank für lesbische Paare legalisiert. Die Eizellenspende ist jedoch noch immer verboten (Art. 4 FMedG), obschon es keine stichhaltigen Gründe gibt, die beiden Arten von Keimzellen zu unterscheiden.

Nationale Ethikkommission sieht Diskriminierung

Die Mehrheit der Nationalen Ethikkommission (NEK) ist jedoch der Ansicht, dass das Verbot der Eizellenspende in Anbetracht der Zulässigkeit der Spermienspende diskriminierend ist und sich auf eine äusserst fragwürdige naturalistische Rechtfertigung stütze. Da bei Vätern keine genetische Beziehung gefordert wird, ist nicht einzusehen, weshalb diese bei Müttern verlangt werden soll. Aufgrund dieser Gesetzeslage wird es unfruchtbaren Frauen unmöglich gemacht, schwanger zu werden. Diese Umstände führen dazu, dass jährlich mehrere hundert betroffene Paare sich gezwungen sehen, ausländische Angebote in Anspruch zu nehmen.

Eizellenspende schon 2014 in Kommission angenommen

Bereits im Jahre 2014 stimmte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates der Parlamentarischen Initiative Neyrinck «Die Eizellenspende zulassen» (12.487) zu. Trotzdem wurde sie 2016 abgeschrieben. Bei dieser Debatte wurde erwähnt, dass dies nicht gleichzusetzen sei mit einem Nein zur Eizellenspende.

2016 forderte zudem die Jugendsession eine Legalisierung der Eizellenspende. Eine einzige Stimme fehlte zur Überweisung der Petition.

Im Jahr 2014 hatten sich die Parlamentskommissionen für die Zulassung der Eizellenspende ausgesprochen. Die Gesetzesarbeiten wurden anschliessend aber auf die lange Bank geschoben, um die Diskussion über die Präimplantationsdiagnostik nicht zu belasten. Die Eizellenspende werde aber auf jeden Fall aktuell bleiben, sagte der Bundesrat. Er sei daran, sich in verschiedenen Berichten dem Thema zu nähern. Der Bundesrat erachtete es damals als verfrüht, kurz nach den Volksabstimmungen über eine massvolle Öffnung der Regelung der Fortpflanzungsmedizin und noch vor Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesänderung im Bereich der Legalisierung der Eizellenspende gesetzgeberisch tätig zu werden.

Sorgfältiges Vorgehen bei vielen Fragen nötig

Bei einer Legalisierung der Eizellenspende stellen sich natürlich heikle gesellschaftspolitische, ethische, medizinische und rechtliche Fragen, die es sorgfältig zu beantworten gilt. Aus Sicht der NEK könnte die Eizellenspende wie die Organspende organisiert werden, indem zwei Spendetypen vorgesehen werden: die Spende innerhalb der Familie (related donor) und die anonyme Spende (unrelated donor).

Um dem Kind das Recht zu gewährleisten, seine Abstammung zu kennen, könnte ein Register zur Eizellenspende aufgebaut werden. In diesem Fall könnte die Identität der Spenderin über ein kodiertes Identifikationssystem ermittelt werden.

Die “anonymen” Eizellen könnten von Paaren gespendet werden, die ein Fortpflanzungsverfahren in Anspruch nehmen. Die in diesem Rahmen entnommenen, nicht genutzten Eizellen könnten aufbewahrt und anschliessend zur Verfügung gestellt werden, wenn das Paar sie nicht mehr benötigt. Damit liesse sich im Übrigen die Verschwendung von Keimzellen verhindern.

Mein neuerlicher Vorstoss 2019

Nachdem 2019 das Parlament deutlich weiblicher und jünger aufgestellt war und auch die politischen Mehrheitsverhältnisse geändert hatten, schien es mir richtig, einen neuen Anlauf für die Legalisierung der Eizellenspende in der Schweiz zu nehmen. Am 17. März 2021 habe ich deshalb eine diesbezügliche Parlamentarische Initiative eingereicht (21.421, Eizellenspende endlich auch in der Schweiz legalisieren!) in der Meinung, dass es einen politischen Entscheid des Parlaments FÜR oder GEGEN die grundsätzliche Legalisierung in der Schweiz braucht.

Um möglichst rasch einen politischen Entscheid zu generieren, habe ich den Weg über eine Motion als Auftrag an den Bundesrat bewusst NICHT gewählt. Das Risiko, dass der Bundesrat eher zurückhaltend bis ablehnend reagieren würde, die Motion wohl negativ beantworten und danach rund 2 Jahre in der Schublade liegenlassen würde, war mir zu hoch. Denn das aktuelle Verbot ist meines Erachtens in seiner Absolutheit verfassungswidrig und der Handlungsbedarf deshalb dringlich.

Die Eizellenspende ist in über 20 europäischen Ländern bereits zugelassen. Mit der Legalisierung in der Schweiz könnten jährlich mehreren 100 unfruchtbaren Paaren in der Schweiz geholfen werden, welche heute für diese Behandlung ins europäische Ausland reisen müssen.

Kommission unterstützte meinen Vorstoss

Am 5. November 2021 entschied die Kommission für Wissenschaft und Bildung des Nationalrats (WBK-N), dass Sie mein Anliegen und meine Forderung unterstützen möchte. Sie war jedoch der Ansicht, dass der Weg über die von mir gewählte Parlamentarische Initiative nicht praktikabel sei. Bei einer Parlamentarischen Initiative ist das Parlament selbst gefordert, die Gesetze zu formulieren. Da eine Legalisierung der Eizellenspende diverse sehr komplexe Fragen aufwirft und diverse Gesetze davon tangiert sein werden, wollte die WBK-N meine Forderung in eine mehr oder weniger gleichlautende Kommissionsmotion ummünzen und dann in dieser Form weiter auf den parlamentarischen Weg schicken. Dies tat sie dann auch (21.4341, Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren) und ich habe folglich meine Parlamentarische Initiative zugunsten der Kommissionsmotion zurückgezogen.

Auch der Nationalrat sagt Ja zu Eizellenspende

Am 17. März 2022 dann folgte auch der Nationalrat in der Frühlingssession der Kommissionsmehrheit und sagte Ja zur Legalisierung der Eizellenspende in der Schweiz mit einem deutlichen Mehr von 107 Stimmen (zu 57 Nein und 16 Enthaltungen).

Jetzt ist der Ständerat am Zug

Am 22. August 2022 hat nun auch die Kommission für Wissenschaft und Bildung des Ständerats die Motion angenommen. Nun ist am kommenden Dienstag, 13. September 2022 der Ständerat an der Reihe. Gibt auch er grünes Licht für die Legalisierung der Eizellenspende in der Schweiz, muss der Bundesrat eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Es gibt dann noch einiges zu tun auf dem Weg zur Umsetzung. Aber wir haben dann wohl einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Legalisierung und zur Gleichstellung in der Fortpflanzungsmedizin geschafft. Ich bin wirklich gespannt!

2 Gedanken zu „Legalisierung der Eizellenspende in der Schweiz

  1. Pingback: Sessionsbericht der Herbstsession 2022

  2. Pingback: Der Countdown läuft … - Katja Christ

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.