Das Neuste aus der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen

Am Montag und Dienstag galt es wieder, die Traktandenliste der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) abzuarbeiten. Wir trafen uns am ersten Tag im Bundeshaus in Bern. Am zweiten Tag waren wir dann auf Dienststellenbesuch bei Skyguide in Dübendorf.

Hier die Themen im Detail und was wir dazu beschlossen haben:

Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes

Nach der Kenntnisnahme der beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Auftrag gegebenen Abklärungen haben wir zudem die Detailberatung zur Änderung des Bundesgesetzes über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe durchgeführt. Aus unserer Sicht sind die vorgeschlagenen Modernisierungsmassnahmen nachvollziehbar.

Anlass zur Diskussion gab vor allem der aufgrund der ablehnenden Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung vorgeschlagene Verzicht, die Berechnungsweise des massgebenden Gewichts zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) anzupassen. Zusammen mit der Kommissionsminderheit würde ich es begrüssen, wenn das massgebende Gesamtgewicht aufgrund der Anzahl Achsen und einem je Achse definierten Gewicht festgelegt würde (die detaillierte Begründung findest du ganz am Ende dieses Artikels). Wir haben deshalb eine diesbezügliche Anpassung beantragt und wollten in der Konsequenz auch den Verpflichtungskredit entsprechend kürzen. Mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat jedoch die Kommissionsmehrheit diesen Vorschlag abgelehnt. Sie geht mit den kritischen Stimmen der Vernehmlassung darin einig, dass zahlreiche Akteure des Transportgewerbes durch eine neue Berechnungsweise eine Mehrbelastung gegenüber der heutigen Regelung in Kauf nehmen müssten, weil ihre Fahrzeugflotten auf die bestehende Bemessungsgrundlage ausgerichtet seien.

In der Gesamtabstimmung haben wir dann die Vorlage jedoch einstimmig angenommen. Das Geschäft wird voraussichtlich in der kommenden Wintersession vom Nationalrat behandelt.

Schienenverkehr

Des Weiteren haben wir uns mit den beteiligten Akteuren über die Lage der Arbeiten am Bahnknoten Lausanne ausgetauscht und uns von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) und dem UVEK über die jüngsten Beschlüsse des Bundesrates zur Stabilisierung der finanziellen Situation der SBB informieren lassen.

Tempo-30-Zonen

Ausserdem haben wir uns von der Verwaltung über die geplante Änderung bei der Einführung von Tempo-30-Zonen informieren lassen.

Flugverkehr & Besuch bei Skyguide

Im Bereich des Flugverkehrs folgte dann ein Austausch mit Vertretern der beiden Schweizerischen internationalen Zivilflughäfen Zürich und Genf. Ebenfalls haben wir uns von der Fluggesellschaft Swiss über die aktuelle Situation und die zukünftigen Herausforderungen informieren lassen.

Am zweiten Sitzungstag haben wir wie erwähnt dann die Schweizerische Flugsicherungsgesellschaft Skyguide besucht und uns nach einer interessanten Führung durch die Räumlichkeiten mit der Geschäftsleitung über aktuelle Herausforderungen ausgetauscht. Es hat mich durchaus beeindruckt, welche Konzentration und Skills für diese Arbeit gefordert werden. Wenn man bedenkt, was passieren kann, wenn jemand bei der Arbeit kurz abschweift … !

Möchte man eine gute und praxisnahen politische Arbeit abliefern, ist ein solcher Besuch vor Ort einfach Gold wert. Ansonsten entscheiden wir im «Elfenbeinturm» ohne den Blickwinkel der Betroffenen in die Waagschale zu werfen. Mein Anspruch ist jedoch klar, dass wir in Bern Lösungen für die Betroffenen UND die gesamte Bevölkerung treffen, die Sinn machen und zukunftsorientiert sind.

Das war das Neuste aus der KVF-N. Die nächsten Kommissionssitzungen stehen jedoch auch bereits wieder vor der Tür und die Wintersession ebenfalls. Die Arbeit geht mir also nicht aus …


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Du willst die Details? Bitte sehr: Begründung Anhängerveranlagung

Der Bundesrat hat sich zwar aufgrund der Vernehmlassungsantwort der Transportbranche, entschieden, wieder auf das alte System bei der Berechnung der LSVA für Transportfahrzeuge mit Anhänger zurückzukehren. Die Transportbranche befürchtet Mehrkosten bei der LSVA und argumentiert, dass sie ihre Flotte auf das bestehende System kostenoptimiert hat.

Die Berechnung mit der Anzahl Achsen hat aber gesamthaft wesentliche Vorteile. Die Erhebung ist einfacher und kostengünstiger (der Bundesrat rechnet mit Minderkosten von 50 Mio. über 10 Jahre). Zudem ist es das System, das europaweit angewendet wird. Mit der Umstellung auf das EETS-System soll die LSVA möglichst EU-kompatibel gemacht werden. Das Beibehalten der bisherigen Veranlagung der Anhänger nach zulässigem Gesamtgewicht widerspricht diesem Ziel und ist langfristig wohl sowieso nicht haltbar.

Es sollte der Transportbranche zugemutet werden können, gewisse Umstellungsaufwände auf sich zu nehmen. Dies insbesondere mit Blick auf die erwarteten Minderkosten für LSVA III von 176 Mio. Fr für die Transportbranche, während der Bund mit Mehrkosten zu rechnen hat. Mit der vereinfachten Anhänger-Veranlagung würde sich die Kosten für den Bund für LSVA III über 10 Jahre etwa im gleichen Rahmen bewegen wie bei LSVA I/II.

Über die Detailgestaltung der Tarife wird sichergestellt, dass die LSVA-Abgaben für die gesamte Branche mit der Umstellung der Anhänger-Veranlagung ggü. der bisherigen Bemessung nicht steigt. Zwischen einzelnen Transportunternehmen kann es jedoch zu Verschiebungen kommen.

Ein Gedanke zu „Das Neuste aus der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen

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